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Kürzung der Vergütungssätze zum 1. Juli 2010 geplant

Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen gemäß EEG werden zum 1. Juli 2010 um 11% bis 16% abgesenkt.

Neue Vergütungssätze in ct/kWh ab 1. Juli 2010
(in Klammern bisherige Vergütungssätze seit 1. Januar 2010):

Aufdachanlage kleiner 30 kWp: 32,88 (39,14)
Aufdachanlage von 30 kWp bis 100 kWp: 31,27 (37,23)
Aufdachanlage von 100 kWp bis 1.000 kWp: 29,59 (35,23)
Aufdachanlage größer 1.000 kWp: 26,14 (29,37)

Freiflächen (Konversionsfläche): 25,30 (28,43)
Freiflächen (sonstige): 24,16 (28,43)
Freiflächen (Ackerfläche): keine Vergütung (28,43)

Eigenverbrauch wird künftig bei Anlagen bis 500 kWp Leistung gefördert (bisher 30 kWp)
Der Vergütungssatz für den Anteil an Eigenverbrauch bis 30 % der jährlichen Solarstromerzeugung liegt 16,40 ct/kWh unterhalb der Einspeisevergütung, der Vergütungssatz für den Anteil über 30 % liegt 12,00 ct/kWh unterhalb der jeweiligen Einspeisevergütung.

Zum 1. Januar 2011 ist eine weitere Reduktion der Vergütungssätze zwischen 7 % und 13 % vorgesehen. Die Höhe dieser Degression wird zum 1. Oktober 2010 bekannt gegeben und hängt von der Höhe des bis dahin erfolgten weiteren Zubaus an Photovoltaikanlagen ab.

Weitere Informationen: 

http://www.bmu.de/erneuerbare/energien/doc/45988.php

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/011/1701147.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/016/1701604.pdf

 

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