Neue EEG Vergütung
Bundestag und Bundesrat einigen sich auf neue EEG Vergütung
Rückwirkend zum 1. Juli 2010 werden die Vergütungssätze für Dachflächenanlagen um 13 %, für Solaranlagen auf Konversionsflächen um 8 % sowie für sonstige Freiflächenanlagen um 12 % abgesenkt.
Am 1. Oktober 2010 folgt eine weitere Reduktion um jeweils 3 %.
Die Degression der Vergütungssätze zum 1. Januar 2011 sind abhängig von den Zubauzahlen und werden von der Bundesnetzagentur voraussichtlich im Oktober 2010 veröffentlicht.
Die Vergütung für den selbst genutzten Solarstrom bei Anlagen kleiner 500 kW Leistung liegt für den Anteil kleiner 30 % der Gesamtsolarstromerzeugung 16,36 ct/kWh unter der Einspeisevergütung, für den Anteil größer 30 % 12,00 ct/kWh unter der Einspeisevergütung.
Eine Übersicht über die aktuellen Vergütungssätze finden Sie hier auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums.

